Nachfolgend finden Sie Informationen zum chemischen Praktikum für Studierende der Medizin und der Zahnmedizin, sowie zu den begleitenden Vorlesungen. Was Vorlesungs- und Klausurtermine betrifft, gelten diese Informationen auch für Studierende der Biomedizin, der Biologie, der Physik und der Nanostrukturtechnik!
Ansprechpartner für organisatorische Fragen ist
Dr. Christian Stadler.
Frequently Asked Questions (FAQ)
- Muss ich das Chemie-Praktikum wiederholen, wenn ich in einer oder in beiden Klausuren durchfalle?
Nein, ein einmal bestandenes Praktikum muss niemals wiederholt werden!
- Kann ich beide Nachklausuren schreiben, wenn ich in beiden regulären Klausuren durchgefallen bin?
Ja, denn beide Klausuren sind voneinander völlig unabhängig. Voraussetzung ist allerdings das Erreichen von wenigstens 50 % der zum Bestehen notwendigen Punkte in der jeweiligen regulären Klausur!
- Ich war bei der Nachklausur wegen Krankheit verhindert. Kann ich statt der Nachklausur die reguläre Klausur im nächsten Semester schreiben?
Nein, denn die Nachklausur ist ein 'Gratisangebot', das in der Studienordnung gar nicht vorgesehen ist. Ein neues Semester bedeutet also immer einen neuen Versuch, außer man war bei beiden Klausurterminen (reguläre und Nachklausur) erkrankt!
- Ich war bei der regulären Klausur wegen Krankheit verhindert. Kann ich im Rahmen desselben Versuchs die Nachklausur mitschreiben?
Ja, natürlich! Sie können nicht nur, Sie müssen sogar!
- Ich kann wegen einer akuten Erkrankung nicht an der Klausur teilnehmen. Was muss ich tun?
Spätestens am Tag der Klausur ist Hr. Dr. Stadler telefonisch oder per E-Mail über die Prüfungsunfähigkeit zu informieren. Binnen 3 Werktagen ist bei Herrn Dr. Stadler ein ärztliches Attest vorzulegen, welches die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend!
- Muss ich mich zu Klausuren an- oder abmelden?
Nein. Es ist auch nicht erforderlich, sich als "Klausurwiederholer" anzumelden.
- Ich möchte nur am Praktikum teilnehmen, die Klausuren aber in einem späteren Semester schreiben. Geht das?
Nein. Wer am Praktikum teilnimmt, muss auch beide Klausuren schreiben! Ausnahmen sind (auf schriftlichen Antrag) nur möglich für Studierende der Humanmedizin, die ihre Zulassung erst eine Woche nach Semesterbeginn (oder noch später) erhalten haben.
- Ab wann habe ich die Klausur bestanden?
Grundsätzlich gilt §14 der Studienordnung: "Der Leistungsnachweis gilt als erbracht, wenn der Studierende mindestens 60% der maximal zu erreichenden Punktzahl erreicht hat oder wenn die vom Studierenden erzielte Punktzahl um nicht mehr als 22% die durchschnittliche Prüfungsleistung aller Prüfungsteilnehmer unterschreitet." Achtung: Eine Einschränkung dieser Regel gilt für Nachholklausuren. Hier stellt die Bestehensgrenze der vorausgegangenen regulären Klausur eine untere Grenze dar, die nicht unterschritten werden darf. In der Regel gilt für die Nachklausur daher dieselbe Bestehensgrenze wie für die reguläre Klausur.
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